Röwisch Wohnbau Schwäbisch Hall GmbH, Schwäbisch Hall, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.07.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Röwisch Wohnbau GmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 571352) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Röwisch Wohnbau Projekt Böblingen GmbH, Schwäbisch Hall, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 Ziffer 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens), beschlossen. Firma geändert; nun: Röwisch Wohnbau Schwäbisch Hall GmbH. Gegenstand geändert; nun: Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, gewerblicher Räume und Wohnräume soie der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss solcher Verträge (Immobilienvermittlung). Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung (Bauträgertätigkeit). Bestellt als Geschäftsführer: Rößler, Manfred, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒; Rößler, Timo, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.12.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Röwisch Wohnbau Schwäbisch Hall GmbH", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 724631) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Röwisch Wohnbau Projekt Böblingen GmbH, Schwäbisch Hall, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2009. Geschäftsanschrift: Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall. Gegenstand: die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung (Bauträgertätigkeit). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rößler, Manuel, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒; Weißhaar, Martin, Welzheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.