Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 28.09.2023 (Az. 2 IN 572/23)
das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung
angeordnet worden.
Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG. |
a)
04.10.2023
Gloge |
HRB 25694: Rübsamen Retail GmbH, Augsburg, Karolinenstraße 10, 86150 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vorwohlt, Erich, Friedberg, * ‒.‒.‒‒.
Rübsamen Retail GmbH, Augsburg, Karolinenstraße 10, 86150 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Vorwohlt, Erich, Friedberg, * ‒.‒.‒‒; einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Rübsamen Retail GmbH, Augsburg, Karolinenstraße 10, 86150 Augsburg. Die Abspaltung wurde am 01.09.2011 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 11405).
Rübsamen Retail GmbH, Augsburg, Karolinenstraße 10, 86150 Augsburg. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 12.08.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 12.08.2011 Teile des Vermögens (die Teilbetriebe "Haus Dachau", "Haus Schrobenhausen" und "Kult Store Friedberg") von der Rübsamen GmbH mit dem Sitz in Aichach (Amtsgericht Augsburg HRB 11405) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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