HRB 166019: Rückert GmbH, Forstern, Landkreis Erding, Gewerbering 6, 85659 Forstern. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 166019: Rückert GmbH, Forstern, Landkreis Erding, Gewerbering 6, 85659 Forstern. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wolf, Gerhard, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Lohmayer, Robert, Dorfen, * ‒.‒.‒‒; Müller, Berthold, Kirchseeon, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Lohmayer, Robert, Dorfen, * ‒.‒.‒‒; Müller, Berthold, Kirchseeon, * ‒.‒.‒‒.
HRB 166019: Rückert GmbH, Forstern, Landkreis Erding, Gewerbering 6, 85659 Forstern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lohmayer, Robert, Dorfen, * ‒.‒.‒‒; Müller, Berthold, Kirchseeon, * ‒.‒.‒‒.
Rückert GmbH, Forstern, Landkreis Erding, Gewerbering 6, 85659 Forstern. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 249.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR.
Rückert GmbH, Forstern, Landkreis Erding (Gewerbering 6, 85659 Forstern). Die Zell Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Forstern,Landkreis Erding (Amtsgericht München HRB 132305) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaftverschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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