Rüdesheimer Schloss Gastronomie - Breuer oHG, Rüdesheim am Rhein, Drosselgasse/Steingasse 10, 65385 Rüdesheim am Rhein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Breuer oHG, Amtsgericht Wiesbaden, HRA 7364 am 08.12.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rüdesheimer Schloss Gastronomie - Breuer oHG, Rüdesheim am Rhein, Drosselgasse/Steingasse 10, 65385 Rüdesheim am Rhein. Geschäftsanschrift: Drosselgasse/Steingasse 10, 65385 Rüdesheim am Rhein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Breuer oHG mit Sitz in Rüdesheim am Rhein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 7364) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.