HRB 15092 FF: Rüdiger & Bunge Klimatechnik GmbH, Frankfurt (Oder), Buschmühlenweg 58, 15230 Frankfurt (Oder). Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bunge, Jörg Fritz; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Rüdiger, Helmut Frank; Geschäftsführer: 3. Kunert, Torsten, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt (Oder); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Lieske, Nico Detlef, * ‒.‒.‒‒, Fürstenwalde/Spree; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 15092 FF: Rüdiger & Bunge Besitzgesellschaft GmbH, Frankfurt (Oder), Buschmühlenweg 58, 15230 Frankfurt (Oder). neuer Name der Firma: Rüdiger & Bunge Klimatechnik GmbH. Gegenstand: Planung, Installation, Service und Verkauf von Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Heizungs- und Regelungsanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens)
HRB 15092 FF: Rüdiger & Bunge Klimatechnik GmbH, Frankfurt (Oder), Buschmühlenweg 58, 15230 Frankfurt (Oder). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Rüdiger & Bunge Klimatechnik GmbH mit Sitz in Frankfurt (Oder), Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 2452 FF, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 15092 FF: Rüdiger & Bunge Klimatechnik GmbH, Frankfurt (Oder), Buschmühlenweg 58, 15230 Frankfurt (Oder). Name der Firma: Rüdiger & Bunge Besitzgesellschaft GmbH; Sitz der Firma: Frankfurt (Oder); Geschäftsanschrift: Buschmühlenweg 58, 15230 Frankfurt (Oder). Gegenstand: Verwaltung und Vermietung von Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Bunge, Jörg Fritz, * ‒.‒.‒‒, Frankfurt (Oder); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Rüdiger, Helmut Frank, * ‒.‒.‒‒, Fichtenhöhe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.07.2014. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Rüdiger & Bunge Besitzgesellschaft OHG mit Sitz in Frankfurt (Oder) (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3182 FF) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 03.07.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird