HRB 25318: Rüffel Immobilien GmbH, Halsenbach, Am Eichelgärtchen 34, 56283 Halsenbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Rüffel, Frank, Emmelshausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 25318: Rüffel Immobilien GmbH, Halsenbach, Am Eichelgärtchen 34, 56283 Halsenbach. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.09.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25318: Rüffel Immobilien GmbH, Halsenbach, Am Eichelgärtchen 34, 56283 Halsenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen (Teilbetrieb II) der RFP-Immobilien GmbH mit Sitz in Halsenbach (Amtsgericht Koblenz, HRB 21158) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 21.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Am Eichelgärtchen 34, 56283 Halsenbach. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von eigenen Grundstücken und Immobilien. 82.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Rüffel, Frank, Emmelshausen, * ‒.‒.‒‒; Rüffel, Patrick, Laubach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.