Rügener Backwaren GmbH, Bergen auf Rügen, Industriestraße 16, 18528 Bergen auf Rügen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MBV Mecklenburger Besitz- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Pasewalk (AG Neubrandenburg HRB 6273) am 10.06.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rügener Backwaren GmbH, Bergen auf Rügen, Industriestraße 16, 18528 Bergen auf Rügen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.04.2010 mit der MBV Mecklenburger Besitz- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Pasewalk (AG Neubrandenburg HRB 6723) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rügener Backwaren GmbH, Bergen auf Rügen, Industriestraße 16, 18528 Bergen auf Rügen.Nicht mehr Geschäftsführer: Hundt, Gerd, Anklam, * ‒.‒.‒‒.
Rügener Backwaren GmbH, Bergen auf Rügen (Industriestr. 16, 18528 Bergen auf Rügen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 23.08.2007 mit der Rügenback Pro GmbH mit Sitz in Bergen (AG Stralsund HRB 7032), der Mühlenback PRO GmbH mit Sitz in Pasewalk (AG Neubrandenburg HRB 5973), der RUBAVE Rubkower Backwarenvertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 20332), der RUBATEC Rubkower Backwarentechnik GmbH mit Sitz in Pasewalk (AG Neubrandenburg HRB 6080) sowie der Schügra Teiglingsproduktion GmbH mit Sitz in Bamberg (AG Bamberg HRB 3296) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rügener Backwaren GmbH, Bergen auf Rügen (Industriestr. 16, 18528 Bergen auf Rügen). Die Gesellschafterversammlung hat am 23.08.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 648.500,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 331.572,78 um EUR 427,22 auf EUR 332.000,00 zu erhöhen und sodann zum Zwecke der Verschmelzung mit der Rügenback Pro GmbH mit Sitz in Bergen (AG Stralsund HRB 7072), der Mühlenback PRO GmbH mit Sitz in Pasewalk (AG Neubrandenburg HRB 5973), der RUBAVE Rubkower Backwarenvertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 20332), der RUBATEC Rubkower Backwarentechnik GmbH mit Sitz in Pasewalk (AG Neubrandenburg HRB 6080) sowie der Schügra Teiglingsproduktion GmbH mit Sitz in Bamberg (AG Bamberg HRB 3296) um weitere EUR 1.000,00 auf EUR 333.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), in § 5 Abs. 5 (Geschäftsführung) und in § 8 Abs. 5 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern. 333.000,00 EUR. Ausgeschieden Geschäftsführer: Koch, Stephan, Dranske, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Hundt, Gerd, Anklam, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.