HRB 111213: Rümke Westfälisches Spezialitätenhaus GmbH, Dissen a.T.W., Am Hasenkamp 10-12, 49201 Dissen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Rümke Spezialitäten GmbH.
HRB 111213:Rümke Westfälisches Spezialitätenhaus GmbH, Dissen a.T.W., Am Hasenkamp 10-12, 49201 Dissen.Bestellt als Geschäftsführer: Möllers, Stefan, Lohne, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Rümke, Silke, Versmold, * ‒.‒.‒‒.
Rümke Westfälisches Spezialitätenhaus GmbH, Dissen a.T.W., Am Hasenkamp 10-12, 49201 Dissen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat eine Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rümke, Christel, Versmold, * ‒.‒.‒‒.
Rümke Westfälisches Spezialitätenhaus GmbH, Dissen a.T.W. (Am Hasenkamp 10-12, 49201 Dissen). Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2007 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögen als Ganzes des einzelkaufmännischen Unternehmens Emma Klaus, Inh. Christel Rümke, Versmold (AG Gütersloh, HRA 4631) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.03.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 12.04.2007 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Rümke, Christel, Versmold, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Emma Klaus, Inh. Christel Rümke in Versmold (AG Gütersloh, HRA 4631) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.