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Rüther Metalltechnik GmbH & Co. KG, Menden (HRA 7524)

Firmendaten

Anschrift
Fröndenberger Str. 77
58706 Menden
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 02373/9181-9
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.ruether-guss.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 7524
Amtsgericht: Arnsberg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Rüther Metalltechnik GmbH & Co. KG aus Menden ist im Handelsregister Arnsberg unter der Nummer HRA 7524 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Rüther Metalltechnik GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Rüther Metalltechnik GmbH & Co. KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.02.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 25.09.2013
Neueintragung

Rüther Metalltechnik GmbH & Co. KG, Menden, Fröndenberger Straße 77, 58706 Menden. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fröndenberger Straße 77, 58706 Menden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rüther Verwaltungs-GmbH, Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 10492). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Metallguß Rüther GmbH, Menden (Amtsgericht Arnsberg HRB 4773) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

25.09.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Rüther Verwaltungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter