R & M Coiffeur und Cosmetic GmbH, Ludwigshafen/Rh. (Carl-Friedrich-Gauss-Str. 8, 67063 Ludwigshafen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Ludwigshafen - HRA 60039) am 21.09.2005 wirksam geworden.
R & M Coiffeur und Cosmetic GmbH, Ludwigshafen/Rh. (Carl-Friedrich-Gauss-Str. 8, 67063 Ludwigshafen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der R & M Coiffeur und Cosmetic Inh. Rita Stark e.K. HR A 60039 auftretenden Kaufmann Rita Starck übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.