HRA 7181 HL: R-Glas Recycling GmbH & Co. KG, Lauenburg/Elbe, Söllerstraße 33, 21481 Lauenburg/Elbe. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Reiling Gesellschaft für Beteiligung mbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. R-Glas Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh, HRB 9503); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 7181 HL: Firma vormals: R-Glas Lauenburg Recycling GmbH & Co. KG, Lauenburg/Elbe, Söllerstraße 33, 21481 Lauenburg/Elbe. Name der Firma: R-Glas Recycling GmbH & Co. KG; Rechtsform: Die Firma ist geändert.
HRA 7181 HL: R-Glas Lauenburg Recycling GmbH & Co. KG, Lauenburg/Elbe, Söllerstraße 33, 21481 Lauenburg/Elbe. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 13.10.2012 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRA 7181 HL: R-Glas Lauenburg Recycling GmbH & Co. KG, Lauenburg/Elbe, Söllerstraße 33, 21481 Lauenburg/Elbe (Die Sammlung, Aufbereitung und die Vermarktung von Altglas sowie all artverwanden Geschäfte.). Geschäftsanschrift: Söllerstraße 33, 21481 Lauenburg/Elbe; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Reiling Gesellschaft für Beteiligung mbH, Harsewinkel (Amtsgericht Gütersloh, HRB 9202); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Heil, Oliver, * ‒.‒.‒‒, Schloß Holte-Stukenbrock; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der R-Glas Recycling GmbH mit Sitz in Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck, HRB 679 SB) auf Grund des Spaltungsplans vom 30.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.