R-Procedo Factoring GmbH, Wiesbaden, Kurt-Hebach-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SüdFactoring GmbH am 29.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
R-Procedo Factoring GmbH, Wiesbaden, Kurt-Hebach-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SüdFactoring GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 5052) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
R-Procedo Factoring GmbH, Wiesbaden, Kurt-Hebach-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel.Mit der Landesbank Baden-Württemberg mit den Sitzen in Stuttgart, Karsruhe, Mannheim und Mainz (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12704; Amtsgericht Mannheim, HRA 104440 und HRA 4356; Amtsgericht Mainz, HRA 40687) als herrschendem Unternehmen ist am 02.01.2009 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom selben Tag ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.
R-Procedo Factoring GmbH, Wiesbaden, Kurt-Hebach-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel.Geschäftsanschrift: Kurt-Hebach-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel. Der mit der LBBW Spezialprodukte-Holding GmbH in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 724064) am 11.08.2008 abgeschlossene Gewinnabführungs- und Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 15.12.2008 zum 31.12.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
R-Procedo Factoring GmbH, Wiesbaden, (Kurt-Hebach-Straße 5, 55252 Mainz-Kastel).Mit der LBBW Spezialprodukte-Holding GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HRB 723064) als herrschendem Unternehmen ist am 11.08.2008 ein Gewinnabführungs- und Ergebnisübernahmevertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2008 zugestimmt.
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