R. B. Makler GmbH, Plettenberg (Auf der Ratschelle 25, 58840 Plettenberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ralf Beßler Marketing GmbH am 08.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
R. B. Makler GmbH, Plettenberg (Auf der Ratschelle 25, 58840 Plettenberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2006 mit Ergänzungserklärung vom 12.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 mit Ergänzungserklärung vom 12.10.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2006 mit Ergänzungserklrung vom 12.10.2006 mit der Ralf Beßler Marketing GmbH mit Sitz in Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn HRB 3028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.