R. Seyfried Transport GmbH, Bühl, Nelkenstraße 2 d, 77815 Bühl. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Seyfried Transporte und Logistik GmbH", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRB 704272) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
R. Seyfried Transport GmbH, Bühl, (Nelkenstraße 2 d, 77815 Bühl).Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Roland Seyfried Transporte e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 701911) am 22.09.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
R. Seyfried Transport GmbH, Bühl (Nelkenstraße 2 d, 77815 Bühl). Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Ausgliederung auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Seyfried, Roland, Bühl, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Roland Seyfried Transporte e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 701911) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 05.08.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
R. Seyfried Transport GmbH, Bühl (Nelkenstraße 2 d, 77815 Bühl). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2007. Gegenstand: Die Tätigkeit im Bereich Vertrieb, Zwischenlagerung und Transport von Gütern aller Art, Logistik, Frachtführung und Umzugswesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Geschäftsführer: Seyfried, Roland, Bühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Seyfried, Barbara, geb. Borth, Bühl, * ‒.‒.‒‒; Seyfried, Sabrina, Rheinmünster, * ‒.‒.‒‒.