R. Steiner Bauunternehmung e.K., Feldkirchen-Westerham (Sternecker Weg 4, 83620 Feldkirchen-Westerham). Das von dem Einzelkaufmann Steiner, Reinhard, Feldkirchen-Westerham, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma "R. Steiner Bauunternehmung e.K." mit dem Sitz in Feldkirchen-Westerham betriebene Unternehmen ist aus dem Vermögen gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 14.08.2006 auf die "Reinhard Steiner Bauunternehmung GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Feldkirchen-Westermann (AG Traunstein HRA 9201) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
83620 Feldkirchen-Westerham
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Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: eK