HRB 51682: R.I.V.A. Immobilien-Handelskontor GmbH, Düsseldorf (c/o RAe Kletti pp., Schwanenmarkt 8, 40213 Düsseldorf Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
R.I.V.A. Immobilien-Handelskontor GmbH, Düsseldorf, (c/o RAe Kletti pp., Schwanenmarkt 8, 40213 Düsseldorf).Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (500 IN 6/09) vom 04.05.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist damit kraft Gesetzes aufgelöst.
"FOSCARINI 5. Verwaltungsgesellschaft mbH", Düsseldorf (c/o RAe Kletti pp., Schwanenmarkt 8, 40213 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma sowie in § 2 und damit des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: R.I.V.A. Immobilien-Handelskontor GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Immobilien aller Art sowie die Vermittlung des Abschlusses, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. Nicht mehr Geschäftsführer: Kletti, Constantin Philipp, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kutschorra, Guido, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
"FOSCARINI 5. Verwaltungsgesellschaft mbH", Düsseldorf (c/o RAe Kletti pp., Schwanenmarkt 8, 40213 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2005. Gegenstand: Die Verwaltung und Erhaltung von eigenen Vermögenswerten, soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kletti, Constantin Philipp, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.