R.O.S.A. Beteiligungs- und Vermarktungs-GmbH Im Dienste der Agrarwirtschaft, Rosa (Pleßstraße 28, 98590 Rosa). Die Verschmelzung wurde am 13.03.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Jena GnR 300064).
R.O.S.A. Beteiligungs- und Vermarktungs-GmbH Im Dienste der Agrarwirtschaft, Rosa (Pleßstraße 28, 98590 Rosa). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.02.2006 und Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 07.02.2006 mit der Agrargenossenschaft "Rosagrund" eG mit dem Sitz in Rosa (Amtsgericht Jena GnR 300064) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.