HRA 26309: R.S.D. Rheinische Sicherheitsdienste e.K., Köln, Charlottenstr. 61, 51149 Köln. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2014 sowie der Zustimmung der Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2014 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 30277) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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