HRB 157407: R.T.S. Jashari GmbH, Hamburg, Doormansweg 7, 20259 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wendenstraße 435, 20537 Hamburg.
HRB 157407: R.T.S. Jashari GmbH, Hamburg, Doormansweg 7, 20259 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2019. Geschäftsanschrift: Doormansweg 7, 20259 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Raumausstattung, Trockenbau und Spachtelarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jashari, Adem, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jashari, Adem, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma R.T.S. Jashari e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 124021) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.04.2019. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am ........................................ wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.