RA Innenausbau GmbH, Seligenstadt (Flurstr. 5, 63500 Seligenstadt). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
RA Innenausbau GmbH, Seligenstadt (Flurstr. 5, 63500 Seligenstadt). Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 350/2007) vom 04.10.2012 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
RA Innenausbau GmbH, Seligenstadt (Flurstr. 5, 63500 Seligenstadt). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
RA Innenausbau GmbH, Seligenstadt (Flurstr. 5, 63500 Seligenstadt). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
RA Innenausbau GmbH, Seligenstadt (Flurstr. 5, 63500 Seligenstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Rau, Rainer, Seligenstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolloner, Thomas Valentin, Seligenstadt, * ‒.‒.‒‒.