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RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau PartGmbB, Bietigheim-Bissingen (PR 720894) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Lise-Meitner-Str. 11
74321 Bietigheim-Bissingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: PR 720894
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: PartG mbB
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau PartGmbB aus Bietigheim-Bissingen war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer PR 720894 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau PartGmbB ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zeck zu fördern.' Die RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau PartGmbB wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 02.12.2023)

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Registermeldungen 3

Nummer
der
Eintra­gung
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Die Partnerschaftsgesellschaft ist aufgrund des
Umwandlungsbeschlusses vom 30.08.2023 in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung unter der Firma
"RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau GmbH", mit Sitz in
Bietigheim-Bissingen (Amtsgerichts Stuttgart, HRB 792142)
gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei
Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Das Registerblatt ist geschlossen.
a)
29.11.2023
Müller
Calendar 15.03.2019
Löschung

HRB 302419: RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau GmbH, Bietigheim-Bissingen, Lise-Meitner-Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.12.2018 in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung "RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau PartGmbB", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart PR 720894) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 15.03.2019
Neueintragung

PR 720894: RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau PartGmbB, Bietigheim-Bissingen (Lisa-Meitner-Str. 11, 74321 Bietigheim-Bissingen). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zeck zu fördern. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Partner: Raff, Hardi, Diplom-Ingenieur, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒; Raff, Julia, Diplom-Ingenieur, Bietigheim-Bissingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau GmbH", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 302419). Auf die eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

15.03.2019
Firmenname geändert

alt:
RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau PartGmbB

neu:
RAFF ARCHITEKTEN Architektur und Städtebau GmbH

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Hardi Raff
Partner

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Julia Raff
Partner

Registervorgang

Löschung 15.03.2019