RAG Coal International Service GmbH, Lünen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2006 mit der SES Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 18027) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RAG Coal International Service GmbH, Lünen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RAG Coal International AG am 26.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RAG Coal International Service GmbH, Lünen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2006 mit der RAG Coal International AG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 12210) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RAG Coal International Service GmbH, Lünen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Nicht mehr Geschäftsführer: Papke, Wilm, Essen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: van Vulpen, Alexander, Ratingen, * ‒.‒.‒‒.
RAG Coal International Service GmbH, Lünen (Frydagstr. 40, 44536 Lünen). Die Ausgliederung ist auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 2. September 2005 eingetragen worden.
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