RAG Immobilien Aktiengesellschaft, Essen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12.12.2006 im Wege des Formwechsels in die RAG Immobilien GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen, HRB 19621) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RAG Immobilien Aktiengesellschaft, Essen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Nicht mehr Vorstand: Drescher, Burkhard Ulrich.
RAG Immobilien Aktiengesellschaft, Essen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Vorstand: Schneider, Hans-Jürgen, Essen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
RAG Immobilien Aktiengesellschaft, Essen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Folgende Prokuren sind erloschen: Dr.rer.pol. Klee, Hans-Werner; Dr. Roth, Ernst Martin.
RAG Immobilien Aktiengesellschaft, Essen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Die Gesellschaft hat durch Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 09. August 2005 mit Zustimmung der Haupt-/Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens, nämlich einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von25.000,00 EUR an der Rellinghaus GmbH, Essen, im Wege der Abspaltung gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG auf die RAG Beteiligungs-GmbH, Essen, (AG Essen HRB 5398) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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