RAG Saarberg Energiebeteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Trierer Straße 4, 66111 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2008 mit der RAG Saarberg GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 14643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66111 Saarbrücken
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH