RAG UmweltRohstoffe GmbH, Essen (Gleiwitzer Platz 3, 46236 Bottrop). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RAG Coal International Verwaltungs-GmbH, Essen am 30.06.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RAG UmweltRohstoffe GmbH, Essen (Gleiwitzer Platz 3, 46236 Bottrop). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21. Juni 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der RAG Coal International Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 5604) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.