HRB 195141: RAITEC Automation GmbH, Haar, Landkreis München, Hans-Pinsel-Straße 10 a, 85540 Haar. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Schumann, Tilo Franz, Neufahrn b. Freising, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
RAITEC Automation GmbH, Haar, Landkreis München, Hans-Pinsel-Straße 10 a, 85540 Haar. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Rurainski, Christian, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
RAITEC Automation GmbH, Haar, Landkreis München, Hans-Pinsel-Straße 10 a, 85540 Haar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2011. Geschäftsanschrift: Hans-Pinsel-Straße 10 a, 85540 Haar. Gegenstand des Unternehmens: Inbetriebnahme und Programmierung von Roboterindustrieanlagen, Planung, Konstruktion und Simulation von Roboter-Arbeitszellen sowie Messungen mit 3D-Koordinatenmessmaschinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baumann, Klaus, Sauerlach, * ‒.‒.‒‒; Rurainski, Christian, München, * ‒.‒.‒‒; Schumann, Tilo Franz, Unterschleißheim, * ‒.‒.‒‒; Ungar, Johann, Feldafing, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RAITEC Automation OHG mit dem Sitz in Haar (Amtsgericht München HRA 97482). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.