HRB 13625: RAK Immobilien GmbH, Lotte, Im Schwegfeld 5, 49504 Lotte. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb "WHG Pyer Kirchweg 22") der LieblingsOliven manufaktur mediterran GmbH mit Sitz in Wallenhorst (Amtsgerichts Osnabrück HRB 210102) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 17.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.12.2021 wirksam geworden.
HRB 13625: RAK Immobilien GmbH, Lotte, Im Schwegfeld 5, 49504 Lotte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2020. Geschäftsanschrift: Im Schwegfeld 5, 49504 Lotte. Gegenstand: Der Erwerb und die Bewirtschaftung von Immobilien. Stammkapital: 37.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kruse, Regina, Lotte, * ‒.‒.‒‒; Kruse, Angela, Bramsche, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb "WHG Pyer Kirchweg 22") der LieblingsOliven manufaktur mediterran GmbH mit Sitz in Wallenhorst (Amtsgerichts Osnabrück HRB 210102) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 17.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.