RAS Rettungsdienst Akademie Saarbrücken GmbH, Saarbrücken (Metzer Straße 123, 66117 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der GAB Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmensberatung mbH (AG Saarbrücken HRB 9660) wurde am 21.07.2005 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
RAS Rettungsdienst Akademie Saarbrücken GmbH, Saarbrücken (Metzer Straße 123, 66117 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2005 mit der GAB Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmensberatung mbH mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRB 9660) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.