HRB 4068: RAS-Reinhalter Anlagenbau und Schweißtechnik GmbH, Nistertal, Hornister Str. 7-11, 57647 Nistertal. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 4068: RAS-Reinhalter Anlagenbau und Schweißtechnik GmbH, Nistertal, Hornister Str. 7-11, 57647 Nistertal. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 4068: RAS-Reinhalter Anlagenbau und Schweißtechnik GmbH, Nistertal, Hornister Str. 7-11, 57647 Nistertal. Gemäß § 384 FamFG eingetragen: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Reinhalter, Jean Michel, Kaufmann, Nistertal.
RAS-Reinhalter Anlagenbau und Schweißtechnik GmbH, Nistertal, Hornister Str. 7-11, 57647 Nistertal.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
RAS-Reinhalter Anlagenbau und Schweißtechnik GmbH, Nistertal (Hornister Str. 7-11, 57647 Nistertal). Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie § 9 (Schlussbestimmungen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR beschlossen. 700.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Auf den Erhöhungsbetrag ist eine Sacheinlage zu leisten. Der Gesellschafter Jean Michel Reinhalter leistet den Erhöhungsbetrag durch Einbringung seines nicht im Handelsregister eingetragenen Vermietungs-/Verpachtungsunternehmens Jean Michel Reinhalter, 57647 Nistertal mit allen Aktiven und Passiven, insbesondere des Grundbesitzes Büdingen Blatt 642, lfd. Nr. 5, Flur 2, FlurStNr. 433/1, Gebäude und Freifläche Hornisterstr. 7, groß 19,23 ar und lfd. Nr. 6, Flur 2, FlurStNr. 434/2 Gebäude und Freifläche Hornisterstr. 9, 11, groß 55,02 ar (mit Ausnahme der Geschäftsanteile der Gesellschaft). Hinsichtlich der Feststetzungen wird auf den bei Gericht eingereichten Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Erhöhung des Stammkapitals vom 10.08.2005 Bezug genommen.