RAUMAG Janich GmbH & Co KG, Effelder-Rauenstein (Im Grund 6, 96528 Effelder-Rauenstein). Die Verschmelzung wurde am 27.09.2006 im Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.
RAUMAG Janich GmbH & Co KG, Effelder-Rauenstein (Im Grund 6, 96528 Effelder-Rauenstein). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Janich GmbH & Co. mit dem Sitz in Beckum (Amtsgericht Münster HRA 5903) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.