HRB 6025: RAVENSBERGER Beratungs-Gesellschaft für Sanierung, Restrukturierung und Abwicklung mbH, Herford, Schönfeldstr. 3, 32049 Herford. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.042015 mit der Radewiger Treuhand Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5610) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6025: RAVENSBERGER Beratungs-Gesellschaft für Sanierung, Restrukturierung und Abwicklung mbH, Herford, Schönfeldstr. 3, 32049 Herford. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.04.2015 mit der Erste HBB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg HR B 4766 PI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RAVENSBERGER Beratungs-Gesellschaft für Sanierung, Restrukturierung und Abwicklung mbH, Herford, Schönfeldstr. 3, 32049 Herford.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der CRC Corporate Research & Consulting Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bonn (AG Bonn, HRB 13018) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RAVENSBERGER Beratungs-Gesellschaft für Sanierung, Restrukturierung und Abwicklung mbH, Herford, Schönfeldstr. 3, 32049 Herford.Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 28.000,00 EUR auf 54.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CRC Corporate Research & Consulting Verwaltungs-GmbH in Bonn (AG Bonn, HRB 13018) beschlossen. Geschäftsanschrift: Schönfeldstr. 3, 32049 Herford. 54.000,00 EUR.