RAVO GmbH, Iserlohn, Am Wiesenrain 40, 58644 Iserlohn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden S-B-O GmbH, Spaltbandtechnik Oberhausen am 11.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RAVO GmbH, Iserlohn, Am Wiesenrain 40, 58644 Iserlohn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2011 mit der S-B-O GmbH Spaltbandtechnik Oberhausen mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 13310) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RAVO GmbH, Iserlohn, Am Wiesenrain 40, 58644 Iserlohn. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 5 (Geschäftsführung und Vertretung), 6 (Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse) und 9 (Vererbung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Wiesenrain 40, 58644 Iserlohn. Bestellt als Geschäftsführer: Vollmert, Siegfried, Iserlohn, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.