HRB 106030: RBS (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der RBS Deutschland Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 48493) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 106030: RBS (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Birke, Frank, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒; Broll, Claudia Gabriele, Hanau, * ‒.‒.‒‒; Carstens, Ellen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Kellermeier, Swen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Klock, Dieter, Reinheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 106030: RBS (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Bekanntmachung gemäß § 122d UmwGAngaben gemäß § 122d Umw: VerschmelzungsplanDer Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 212/2016 M vom 28. Oktober 2016 des Notars Dr. Klaus Minuth, Frankfurt am Main) am 28. Oktober 2016 beim Handelsregister eingereicht.Beteiligte GesellschaftenÜbertragende Gesellschaft ist RBS (Deutschland) GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland und Geschäftsanschrift Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland;Übernehmende Gesellschaft ist The Royal Bank of Scotland plc, eine Kapitalgesellschaft nach schottischem Recht (public limited company) mit Sitz 36 St Andrew Square, Edinburgh, EH2 2YB, Vereinigtes Königreich.Register der beteiligten GesellschaftenDie übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 106030.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im schottischen Gesellschaftsregister (Registrar of Companies) unter Nummer SC090312.Gläubiger und MinderheitsgesellschafterAlleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Ein Hinweis auf die Ausübung der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist deshalb nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen RBS (Deutschland) GmbH ergeben sich aus § 122j Umwandlungsgesetz. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber derRBS (Deutschland) GmbH Junghofstraße 22 60311 Frankfurt am Main Deutschlandgeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.Die Gläubiger der The Royal Bank of Scotland plc sind nach Regulation 11 der britischen Verordnung (über grenzüberschreitende Verschmelzungen) von 2007 (SI 2007/2974) (Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (SI 2007/2974)) berechtigt, beim Court of Session in Schottland die Einberufung einer Gläubigerversammlung im Hinblick auf die grenzüberschreitende Verschmelzung zu beantragen.Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kostenlos eingeholt werden:The Royal Bank of Scotland plc 36 St Andrew Square Edinburgh, EH2 2YB United Kingd
HRB 106030: RBS (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Betrieb von Bankgeschäften aller Art. 60.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Atzbach, Steffen, Schlangenbad-Wambach, * ‒.‒.‒‒; Fries, Robert, Friedberg (Hessen), * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Batzenschlager, Dieter, Bingen/Rhein, * ‒.‒.‒‒; Birke, Frank, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒; Broll, Claudia Gabriele, Hanau, * ‒.‒.‒‒; Carstens, Ellen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Irgang, Ralf Hartmut, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Kellermeier, Swen, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Klock, Dieter, Reinheim, * ‒.‒.‒‒; Zadro, Miro, Steinbach (Taunus), * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RBS (Deutschland) Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 40596). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.