Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Münstermann, Ralf, Bergisch Gladbach,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dederer, Anastasia, Köln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
09.06.2023
Gleissner |
HRB 58847: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln, Vogelsanger Str. 295, 50825 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Yaz, Tekin, Siegburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 58847: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln, Vogelsanger Str. 295, 50825 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2022 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gesellschaftszweck) beschlossen.
HRB 58847: RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln, Vogelsanger Str. 295, 50825 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Päffgen, Dieter, Köln, * ‒.‒.‒‒.
RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln gGmbH, Köln, Vogelsanger Str. 295, 50825 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der GBSI - Gesellschaft für berufliche und soziale Integration GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 51428 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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