RC Hamburger Vermögen GmbH, Hamburg, Armgartstraße 4, 22087 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dieckmann, Florian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
RC Hamburger Vermögen GmbH, Hamburg, Armgartstraße 4, 22087 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2012. Geschäftsanschrift: Armgartstraße 4, 22087 Hamburg. Gegenstand: Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und Nr. 2 KWG, die die Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 10 KWG ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstitus oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder eines nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens ausübt. Die Gesellschaft kann die Unternehmensberatung betreiben, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Beckmann, Markus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb "Endkundenstamm") der HHVM Hamburger Vermögen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 92472 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2012. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.10.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.