RCC BeteiligungsgeselIschaft mbH, Roßdorf (In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RCC Cytotest Cell Research GmbH am 08.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RCC BeteiligungsgeselIschaft mbH, Roßdorf (In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RCC BeteiligungsgeselIschaft mbH, Roßdorf (In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der RCC Cytotest Cell Research GmbH mit Sitz in Roßdorf (Amtsgericht Darmstadt HRB 6837) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RCC BeteiligungsgeselIschaft mbH, Roßdorf (In den Leppsteinswiesen 19, 64380 Roßdorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Heutschi, Thomas, Itingen/Schweiz, * ‒.‒.‒‒.
RCC BeteiligungsgeselIschaft mbH, Roßdorf (In den Leppsteinwiesen 19, 64380 Roßdorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Arenz, Markus, Itingen, Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Jelsch, Damien, Altkirch/Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.