RCV Rubin GmbH & Co. Campingplatz-Betriebs KG Boltenhagen, Boltenhagen (Campingplatz, 23946 Boltenhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wittow-Touristik- und Reise- Gesellschaft mbH Fremdenverkehrs-Betriebs KG, Dranske (Amtsgericht Stralsund HRA 435), am 26.06.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
RCV Rubin GmbH & Co. Campingplatz-Betriebs KG Boltenhagen, Boltenhagen (Campingplatz, 23946 Boltenhagen). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: RCV Regie Campingplatz-Verwaltungsgesellschaft mbH, Boltenhagen (AG Schwerin HRB 7719). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Wittow-Touristik- und Reise-Gesellschaft mbH, Dranske (Amtsgericht Stralsund HRB 1123). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.03.2007 mit der Wittow-Touristik-und Reise- Gesellschaft mbH Fremdenverkehrs-Betriebs KG mit Sitz in Dranske (Amtsgericht Stralsund HRA 435) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.