HRB 26018: RDPE GmbH, Staudach-Egerndach, Marquartsteiner Str. 7, 83224 Staudach-Egerndach. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 26018: RDPE GmbH, Staudach-Egerndach, Marquartsteiner Str. 7, 83224 Staudach-Egerndach. Allgemeine Vertretungsregelung gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Vertretungsbefugnis gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen berichtigt: Liquidator: Rocca, Angelo, Staudach-Egerndach, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Traunstein vom 08.05.2019 (Az. 4 IN 37/19) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 26018: RDPE GmbH, Staudach-Egerndach, Marquartsteiner Str. 7, 83224 Staudach-Egerndach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2017. Geschäftsanschrift: Marquartsteiner Str. 7, 83224 Staudach-Egerndach. Gegenstand des Unternehmens: Vermögensverwaltung, Projektmanagement, Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Immobilien und Baustoffen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rocca, Angelo, Staudach-Egerndach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "RDPE AG" mit dem Sitz in Prien a. Chiemsee (Amtsgericht Traunstein HRB 13573). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.