RACEDESIGN Automotive GmbH - RDX RACEDESIGN -, Georgensgmünd, Handelsstr. 15, 91166 Georgensgmünd. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: RDX Automotive GmbH.
RACEDESIGN Automotive GmbH - RDX RADEDESIGN -, Georgensgmünd, Handelsstr. 15, 91166 Georgensgmünd.RACEDESIGN Automotive GmbH - RDX RACEDESIGN -.
RACEDESIGN Automotive GmbH, Allersberg, Handelsstr. 15, 91166 Georgensgmünd.Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: RACEDESIGN Automotive GmbH - RDX RADEDESIGN -. Neuer Sitz: Georgensgmünd. Geschäftsanschrift: Handelsstr. 15, 91166 Georgensgmünd.
RACEDESIGN Automotive GmbH, Allersberg (Industriestr. 13, 90584 Allersberg). Die Ausgliederung wurde am 07.10.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 13300).
RACEDESIGN Automotive GmbH, Allersberg (Industriestr. 13, 90584 Allersberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2005. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von sportlichem Autozubehör aller Art, von Kunststoffteilen aller Art und alle damit im unmittelbaren und mittelbaren Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich Import und Export. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frank, Richard, Roth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens Racedesign Automotive e.K. mit dem Sitz in Allersberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 13300) aus dem Vermögen des Inhabers Richard Frank gemäß Ausgliederungsplan vom 27.07.2005. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam.