RE Invest GmbH & Co. KG, Karlsruhe (Lange Str. 136, 76199 Karlsruhe). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.12.2007 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "KGH Solarpark GmbH & Co. KG", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRA 105312) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers am 10.12.2007 wirksam geworden. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG