HRB 214180: RE-DKW Beteiligungs GmbH, Oldenburg, Kiehnpool 2, 26129 Oldenburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 1056 EC: RE-DKW Beteiligungs GmbH, Sitz vormals: Sehestedt, Feldscheide 2, 24814 Sehestedt. Sitz der Firma nunmehr: Oldenburg (Oldb.). Rechtsverhältnis: Der Sitz der Gesellschaft ist von Sehestedt nach Oldenburg (Oldb.) verlegt (Amtsgericht Oldenburg, HRB 214180).
HRB 214180: RE-DKW Beteiligungs GmbH, Oldenburg, Kiehnpool 2, 26129 Oldenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Kiehnpool 2, 26129 Oldenburg. Gegenstand: Verwaltung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand auf die Nutzung regenerativer Energie gerichtet ist. Stammkapital: 186.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator: Götsch, Klaus, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2019 ist die Gesellschaft aufgelöst. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2001 mit Änderung vom 01.04.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Sehestedt (bisher Amtsgericht Kiel HRB 1056 EC) nach Oldenburg beschlossen.
HRB 1056 EC: RE-DKW Beteiligungs GmbH, Sehestedt, Feldscheide 2, 24814 Sehestedt. Rechtsverhältnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2019 ist die Gesellschaft aufgelöst. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung: Liquidator: Götsch, Klaus, * ‒.‒.‒‒, Oldenburg.
HRB 1056 EC: RE-DKW Beteiligungs GmbH, Sehestedt, Feldscheide 2, 24814 Sehestedt. Rechtsverhältnis: Der mit Red Lake Vermögensverwaltung GmbH bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 26.11.2018 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragspartner Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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