RE-con GmbH, Bad Zwischenahn, (Borsigstrasse 5, 26160 Bad Zwischenahn). Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.Das Registergericht beabsichtigt nachfolgende Firmen von Amts wegen nach § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 3 Monate festgesetzt.
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH