REAL B II GmbH, Leipzig, (Humboldtstr 18, 04105 Leipzig).Die Verschmelzung wurde am 15.08.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
REAL B II GmbH, Leipzig, (Humboldtstr 18, 04105 Leipzig).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der REAL Leipzig II Städtisches Kaufhaus GmbH mit dem Sitz in Leipzig ( Amtsgericht Leipzig HRB 20414) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
REAL B II GmbH, Leipzig (Humboldstraße 18, 04105 Leipzig). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Winkler, Andreas, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schwarz, Hans Jörg, Zwenkau, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kröner, Sascha, Rothenstein, * ‒.‒.‒‒.
REAL B II GmbH, Leipzig (Humboldstraße 18, 04105 Leipzig). Ausgeschieden: Geschäftsführer: von Lewinski, Jan-Christoph, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: van Riesenbeck, Florian, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
REAL B II GmbH, Leipzig (Humboldstraße 18, 04105 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2005 mit Nachtrag vom 22.12.2005 hat die Änderung der §§ 18 (Jahresabschluß) und 19 (Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung und Entlastung der Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.