HRB 94375: REAL Immobilien GmbH, Hanau, Ulanenplatz 12, 63452 Hanau. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 94375: REAL Immobilien GmbH, Hanau, Ulanenplatz 12, 63452 Hanau. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Danko, Franz-Ludwig, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 356/14) vom 19.04.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
HRB 94375:REAL Immobilien GmbH, Hanau, Ulanenplatz 12, 63452 Hanau.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Außerdem ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
HRB 94375:REAL Immobilien GmbH, Hanau, Ulanenplatz 12, 63452 Hanau.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der REAL D I GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 94377) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REAL Immobilien GmbH, Hanau, Ulanenplatz 12, 63452 Hanau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der REAL Leipzig I GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 94372) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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