REAL Leipzig II Städtisches Kaufhaus GmbH, Hanau, Ulanenplatz 12, 63452 Hanau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der REAL Immobilien GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 94375) verschmolzen. Die Verschmelzung ist durch die gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
REAL Leipzig II Städtisches Kaufhaus GmbH, Hanau, Ulanenplatz 12, 63452 Hanau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Leipzig (bisher Amtsgericht Leipzig HRB 20414) nach Hanau beschlossen. Geschäftsanschrift: Ulanenplatz 12, 63452 Hanau. Gegenstand: Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung und Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen, die Errichtung von Gewerbeimmobilien, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung dieses Grundbesitzes sowie der Erwerb von Mobilien und Betriebsvorrichtungen sowie die Vornahme aller für die Erreichung dieses Ziels erforderlichen Geschäfte. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 Gewerbeordnung aufgeführt sind, sowie die eigenständige Ausführung von Handwerkerarbeiten. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwarz, Hans Jörg, Zwenkau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Danko, Franz-Ludwig, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
REAL Leipzig II Städtisches Kaufhaus GmbH, Leipzig, Humboldtstr 18, 04105 Leipzig. Der Sitz der Gesellschaft ist verlegt nach Hanau (nun Amtsgericht Hanau HRB 94373).
REAL Leipzig II Städtisches Kaufhaus GmbH, Leipzig, (Humboldtstr 18, 04105 Leipzig).Die REAL B II GmbH mit dem Sitz in Leipzig ( Amtsgericht Leipzig HRB 20320) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2008 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
REAL Leipzig II Städtisches Kaufhaus GmbH, Leipzig (Humboldtstr. 18, 04105 Leipzig). Die REAL B I WW GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 20338) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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