HRA 4734: REB Richter Elektro Biedenkopf e.K., Biedenkopf, Am Roten Stein 4A, 35216 Biedenkopf. Der Einzelkaufmann hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Unternehmensteile aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die REB Richter Elektro GmbH & Co KG mit Sitz in Biedenkopf (Amtsgericht Marburg, HRA 4947) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Marburg
Rechtsform: eK