HRB 7800: REBOPLASTIC GmbH, Kalletal, Industriestraße 7, 32689 Kalletal. Nicht mehr Geschäftsführer: Elges, Ralf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Morthorst, Dieter, Buchholz in der Nordheide, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 7800:REBOPLASTIC GmbH, Kalletal, Industriestraße 7, 32689 Kalletal.Nicht mehr Geschäftsführer: Schwaab, Franz, Vlotho, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7800:REBOPLASTIC GmbH, Kalletal, Industriestraße 7, 32689 Kalletal.Bestellt als Geschäftsführer: Elges, Ralf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 7800:REBOPLASTIC GmbH, Kalletal, Industriestraße 7, 32689 Kalletal.Mit der KCM Reboplastic Verwaltungs GmbH in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68014) als herrschendem Unternehmen ist am 27.11.2013 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
REBOPLASTIC GmbH, Kalletal, Industriestraße 7, 32689 Kalletal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2012. Geschäftsanschrift: Industriestraße 7, 32689 Kalletal. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von technischen Kunststoffartikeln, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 774.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwaab, Franz, Vlotho, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Rebo Plastic GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Kalletal (Amtsgericht Lemgo, HRA 1617) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.