HRB 757680: Campbell Apartments Heidelberg GmbH, Stuttgart, Adlerstraße 41, 70199 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: RECON Ausbau GmbH. Gegenstand geändert; nun: mittel- und langfristige Vermietung von Apartments, Verwaltung von Apartments und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verwaltung von Apartments Die Erbringung von Hoch- und Ausbauleistungen als Generalunternehmer sowie einzelner konzessionsfreier oder konzessionsin habender Leistungen. Die Erbringung von Trockenbauarbeiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RECON Construct GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 734740) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RomKon Trockenbau GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 757655) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RECON Ausbau GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 735093) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
70199 Stuttgart
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH