RECPOWER-GmbH, Worms, (Kreuzweide 3, 67551 Worms).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B.A.S. Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Wesel am 12.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
RECPOWER-GmbH, Worms, (Kreuzweide 3, 67551 Worms).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der gemeinsamen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2009 mit der B.A.S. Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg HRB 11547) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.