HRB 1683: REDUR Meßwandler GmbH, Merzenich, Weinberg 1 - 3, 52399 Merzenich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Phoenix Mecano Power Quality GmbH & Co. KG am 12.05.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 1683: REDUR Meßwandler GmbH, Merzenich, Weinberg 1 - 3, 52399 Merzenich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.04.2015 mit der Phoenix Mecano Power Quality GmbH & Co KG mit Sitz in Grävenwiesbach (Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRA 4080) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.
HRB 1683: REDUR Meßwandler GmbH, Merzenich, Weinberg 1 - 3, 52399 Merzenich. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.04.2015 mit der Phoenix Mecano Power Quality GmbH & Co KG mit Sitz in Grävenwiesbach (Amtsgericht Bad Homburg HRA 4080) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 1683:REDUR Meßwandler GmbH, Merzenich, Weinberg 1 - 3, 52399 Merzenich.Nicht mehr Geschäftsführer: Bröder, Alois, Merzenich; Nolden, Franz-Josef, Düren. Geschäftsführer: Goos, Karl-Heinz, Friedland, * ‒.‒.‒‒; Kauert, Falk, Mechernich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.